|  Home  |  Login  |  Übersicht  |  Kontakt    |

Suchen:  

25.11.2008

Strukturierung

Die gymnasiale Oberstufe umfasst drei Schuljahre und ist gegliedert in Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13). Am Ende der Jahrgangsstufe 11 steht die Versetzung in die Qualifikationsphase an. In dieser Phase findet keine weitere Versetzung statt. Die SchülerInnen müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um ihre Schullaufbahn fortsetzen zu können und die Abiturzulassung zu erreichen. Diese findet am Ende der Jahrgangsstufe 13 statt.
Somit umfasst der Besuch der gymnasialen Oberstufe in der Regel drei und höchstens vier Jahre. Zudem kann bei Nichtbestehen der Abiturprüfung diese einmal wiederholt werden.
In der Jahrgangsstufe 11 findet der Unterricht in dreistündigen Grundkursen mit wechselnden Kursräumen statt, in den Stufen 12 und 13 werden die Schüler in Grundkursen und in zwei fünfstündigen Leistungskursen unterrichtet.

Die Schülerinnen und Schüler werden in der Oberstufe in schulischen und laufbahn-technischen Angelegenheiten von den Beratungslehrern/innen und dem Oberstufenleiter betreut:

Schuljahr 2008/2009: 

  • Herr Westermann                         Oberstufenkoordinator
  • Frau Daume/Herr Ellenbracht        Beratungslehrerin/-lehrer Stufe 12
  • Frau Sablitzky/Herr Saager           Beratungslehrerin/-lehrer Stufe 13
  • Frau Przybilla/Herr Westermann   Beratungslehrerin/-lehrer Stufe 11

In fachlichen Fragen stehen selbstverständlich die FachlehrerInnen den Schülern beratend zur Seite.

Einführungsphase

Die Aufgabe der Jahrgangsstufe 11 besteht darin, die Schülerinnen und Schüler inhaltlich und methodisch auf die Anforderungen der Qualifikationsphase vorzubereiten.
Der Unterricht wird in Grundkursen erteilt. Diese Grundkurse werden den Schülerinnen und Schülern in einem Pflichtbereich und in einem Wahlbereich angeboten. Die Schülerwochenstundenzahl beträgt in der Regel 30 Unterrichtsstunden, davon sind 27 Schulstunden dem Pflichtbereich und drei dem Wahlbereich zugeordnet. Darüber hinaus können u.U. noch 1-2 weitere Grundkurse belegt werden.
Im Pflichtbereich sind zu belegen: 

Deutsch, Mathematik, eine aus der Sek.I fortgeführte Fremdsprache, Kunst oder Musik, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach, ein naturwissenschaftliches Fach, Religionslehre und Sport, eine weitere Fremdsprache oder ein weiteres Fach des naturwissenschaftlich-technischen Bereiches.

Schülerinnen und Schüler, die in den Jahrgangsstufen 7-10 keinen fortlaufenden Pflichtunterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten haben, müssen in den Jahrgangsstufen 11-13 eine neu einsetzende zweite Fremdsprache durchgehend im Umfang von vier Wochenstunden belegen.

Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können zur Erfüllung der Pflichtbedingungen in der fortgeführten Fremdsprache am Ende der Jahrgangsstufe 11 eine Feststellungsprüfung bei der Bezirksregierung ablegen, wenn sie am Ende der Klasse 10 an einer Feststellungsprüfung bei der Bezirksregierung teilgenommen haben. Das Ergebnis der Prüfung tritt an die Stelle der Note einer fortgeführten Fremdsprache.

Versetzung in die Jahrgangsstufe 12

Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen in den neun Kursen des Pflichtbereichs (Deutsch, Mathematik, eine in der Sek.I begonnene erste oder zweite oder dritte Fremdsprache, Kunst oder Musik, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach, ein naturwissenschaftliches Fach, Religionslehre, Sport und entweder eine weitere Fremdsprache oder ein weiteres Fach des mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeldes) und in einem Kurs des Wahlbereichs (evtl. zweite notwendige Fremdsprache).

Versetzungsordnung

Defizite

D, M, fortgef. FS

Übrige Fächer

versetzt

Nachprüfung

keine 5

4 4 4

alle mind. 4

ja

 

1 x  5

5 4 3

4 4 4

 

 

4 5 4

alle mind. 4

1 x 5   

sonst mind. 4

 

1 x 3  

sonst mind. 4

ja

ja

 

 

nein

 

 

 

 

ja (in M)

2 x 5

4 4 4

 

 

4 4 5

 

 

5 4 3

 

5 5 3

 

5 5 4

2 x 5 

sonst mind. 4

 

1 x 5, 1 x 3

sonst mind. 4

 

1 x 5 sonst 4

 

alle 4

 

alle 4

nein

 

 

nein

 

 

nein

 

nein

 

nein

ja (in einem übrigen Fach)

 

ja (in FS)

 

 

ja (in D oder in übrigem Fach)

ja (in D oder M)

 

nein

 

 

1 x 6

 

 

nein

nein

  

Qualifikationsphase

In den Jahrgangsstufen 12 und 13 beträgt die Wochenstundenzahl je nach Schullaufbahn in der Regel 28 bis 31 Unterrichtsstunden.
Aus den Fächern, die in der Jahrgangsstufe 11 belegt wurden, müssen zwei Fächer als Leistungskurse und mindestens sechs als Grundkurse gewählt werden.
Die Leistungskursfächer können in der Regel nicht umgewählt werden. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann eins der beiden Leistungskursfächer innerhalb der ersten zwei, spätestens drei Wochen des 1. Halbjahres in der 12 umgewählt werden.
Um unseren Schülerinnen und Schülern ein möglichst breites Leistungskursfachwahlangebot zu offerieren,  kooperieren wir in diesem Bereich mit dem Pascal-Gymnasium und in Einzelfällen mit dem Schiller-, Rats- und Schlaun-Gymnasium.
Bei der Leistungskursfachwahl sind unbedingt die Bedingungen für die Abiturfächer zu beachten (siehe unter „Wahlbogen 11-Hinweise“)!

Pflichtfächer in der Qualifikationsphase (bis Ende 13):
Deutsch; eine Fremdsprache; eine Gesellschaftswissenschaft; Mathematik; eine Naturwissenschaft; eine weitere Fremdsprache oder ein weiteres Fach aus dem naturwiss.-technischen Aufgabenfeld; Religion (mit zwei Kursen); Sport; Kunst, Musik oder Literatur (mit zwei Kursen) und je nach Schullaufbahn zwei Zusatzkurse in Geschichte und Sozialwissenschaften in der Jahrgangsstufe 13.

Abiturprüfung

Am Ende der Jahrgangsstufe 13 findet die Abiturprüfung statt. Um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

Im Grundkursbereich werden 22 Grundkurse aus der Qualifikationsphase mit einfacher Wertung angerechnet. Zu den anzurechenden Grundkursen zählen nicht die beiden Grundkurse im 3. und 4. Abiturfach des Halbjahres 13/II; diese werden im Abiturbereich angerechnet.
Für die einzubringenden Kurse gelten folgende Bedingungen:

  • Kein Kurs darf mit null Punkten (ungenügend) abgeschlossen werden.
  • In mindestens 16 dieser 22 Grundkurse müssen mindestens fünf Punkte (glatt ausreichend) erreicht sein.
  • Mit den 22 Grundkursen müssen mindestens 110 Punkte der einfachen Wertung erreicht sein.

Im Leistungskursbereich werden die vier Leistungskurse aus der Jahrgangsstufe 12 in zweifacher Wertung, die beiden Leistungskurse aus dem Halbjahr 13/I in dreifacher Wertung angerechnet. Die beiden Leistungskurse aus 13/II werden im Abiturbereich berücksichtigt.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Kein Kurs wurde mit null Punkten abgeschlossen.
  • In mindestens vier dieser sechs Kurse müssen mindestens fünf Punkte der einfachen Wertung erreicht worden sein.
  • In den sechs Leistungskursen müssen mindestens 70 Punkte erreicht sein.

Bereits am Ende des Halbjahres 13/I wird die Zulassung im Leistungskursbereich überprüft. Sollten die entsprechenden Zulassungsbedingungen nicht erreicht sein, müssen die letzten zwei Halbjahre (12/II u. 13/I) wiederholen werden.

In der Abiturprüfung werden die ersten drei Abiturfächer schriftlich (zentral gestellte Klausuren) und das vierte Abiturfach mündlich geprüft.
Es gelten folgende Prüfungsbedingungen:

  • Keiner der Kurse der Abiturfächer in 13/II darf mit null Punkten abgeschlossen sein.
  • In mindestens zwei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungskursfach, müssen mit dem Ergebnis aus 13/II in einfacher Wertung und dem Prüfungsergebnis in vierfacher Wertung 25 Punkte erreicht sein.
  • Im Abiturbereich müssen mindestens 100 Punkte erreicht sein.



6 Besucher online
|  Impressum  |  Hinweise  |  Suche  |  Termine    |