Unten findet sich das aktualisierte Hygienekonzept des Geschwister-Scholl-Gymnasiums zum Download.
Dieses enthält neben den neuen Regelungen zum wieder aufgenommenen Mensabetrieb auch die seit heute geltende Neuregelung zur Mundnasenbedeckung:
Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude herrscht grundsätzlich weiterhin Maskenpflicht. Dies setzt die Vorgabe des Landes NRW um.
Nur im Unterricht bzw. in der Mensa, wenn der fest zugewiesene Sitzplatz eingenommen ist, kann die Maske abgenommen werden.