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„Die Sprache ist der Schlüssel zur Welt“

Wilhelm von Humboldt

Die Fachschaft Deutsch

Die Fachschaft besteht aus einer Gruppe von ca. 20 Deutschlehrer*innen. Wir arbeiten in themen- und jahrgangsbezogenen Teams auf der Grundlage des Kernlehrplans und des schulinternen Curriculums.

Deutsch gehört zu den Kernfächern in den Klassen 5 bis Q2. In der Sekundarstufe II wird das Fach Deutsch in der Einführungsphase in Grundkursen und in der Qualifikationsphase je nach Neigung und Fähigkeiten in Grund- und Leistungskursen unterrichtet.

In den Jahrgangsstufen 9 und 10 besteht für Schüler*innen die Möglichkeit das Fach „Kult“ (Kunst und Literatur) anzuwählen, in welchem der Umgang mit Literatur, der auch ein Kernstück des Faches Deutsch darstellt, eine zentrale Rolle spielt.

    Deutsch am GSG

    Das Fach Deutsch dient dazu, jungen Menschen einen Zugang zur Literatur zu er möglichen, in ihnen die Lust am Lesen zu entfachen und sich aktiv und produktiv mit Sprache auseinanderzusetzen. Sprache als Schlüssel zur Welt soll dabei reflektiert werden und in der Folge soll ihr Einsatz zielgerichtet erprobt, aber auch die sprachliche Auseinandersetzung mit der Welt in ästhetischer Weise ermöglicht werden.

    Die Schüler*innen lernen, sich schriftlich wie mündlich situationsangemessen und adressat*innenorientiert auszudrücken. Sie erwerben vielfältige Kompetenzen, die es ihnen möglich machen, im Alltag schriftlich wie mündlich angemessen zu kommunizieren. Auch die durch Literatur transportierte Wertevermittlung und die aktive Auseinandersetzung mit eigenen und fremden Werten soll Teil des Deutschunterrichts sein. Kreativität spielt hier im Sinne der ästhetischen Bildung eine zentrale Rolle und wird stetig gefördert.

    Ebenso werden die analytischen Fähigkeiten der Schüler*innen geschult, was nicht zuletzt dazu beiträgt, komplexe Sachzusammenhänge zu erkennen und so die eigene (Um-)Welt aktiv zu gestalten.

     

     

    Unser Konzept der Sprachförderung basiert auf dem Gedanken, dass der sichere Umgang mit Sprache im Bereich des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks eine wesentliche Grundlage für das Lernen in allen schulischen Fächern darstellt. Der Sprachstand unserer Schüler*innen soll möglichst genau erfasst werden, um durch verschiedene Maßnahmen individueller Förderung die sprachlichen Kompetenzen aller Schüler*innen weiter zu fördern. 
    Ein den aktuellen wissenschaftlichen Forschungen entsprechendes Konzept der Förderung der Lese- und Rechtschreibkompetenzen soll gerade in den Klassen 5 und 6 diese Bemühungen unterstützen. Für Kinder und Jugendliche, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, bieten wir im Bereich DaF (Deutsch als Fremdsprache) bzw. DaZ (Deutsch als Zweitsprache) Sprachförderung auf fremdsprachendidaktischer Grundlage durch engagierte Lehrer*innen an. In der Mittelstufe finden in ausgewählten Jahrgangsstufen Förderstunden bzw. in der Oberstufe Vertiefungskurse statt. Hier soll den Schüler*innen die Möglichkeit geboten werden, sich vertieft mit Inhalten auseinanderzusetzen und Hilfestellung bei individuellen Problemlagen zu erhalten.

    Zentrale Bausteine der Sprachförderung

     

     

    • Projekt Expertenarbeit in Klasse 6 (und in Klasse 5 im Drehtürmodel als Forderangebot)
    • Vorlesewettbewerb des Deutschen Buchhandels in Klasse 6
    • Schulung der Recherchekompetenzen in Zusammenarbeit mit der Stadtbücherei Münster
    • Leseförderung durch Klassenbibliotheken
    • Zeitungsprojekt in Klasse 8
    • Lyriker*innentreffen in der Sek II
    • regelmäßige Theaterbesuche und weitere Exkursionen (z.B. zu Zeitungsredaktionen oder Verlagen)
    • Entwicklung und Redaktion des Schollblogs, der digitalen Schulzeitung des Geschwister-Scholl-Gymnasiums (www.schollblog.com)

    Unterrichtsgang zum Amtsgericht Münster am 27.03.2019
    Eine Reportage von Hannes Lübke, Kl. 8c

    Mittwoch, 27.03.2019, früh morgens um 8.20 Uhr. Wir betreten das Amtsgericht Münster. Auf den ersten Blick wirkt es wie ein Flughafen in Miniversion. „Bitte den Beutel auf das Band legen“, sagt ein Sicherheitsbeamter mit Handschellen. Ich lege meinen Rucksack und alle meine Wertsachen auf ein Fließband, das durch eine Maschine fährt. Dann gehe ich durch eine Pforte, die mich auf Metall durchleuchtet, und atme auf. Kein Alarm geht los, keine schwer gepanzerten Justizbeamten stürmen die Sicherheitskontrolle und das Durchleuchtungsgerät hat nichts in meiner Tasche als Gewehrpatronen gewertet.

    Im Foyer ist es still, auch als wir den Gerichtssaal 20 C, in dem die Verhandlung stattfinden soll, betreten herrscht Stille. Nur zwischendurch murmeln ein paar Leute miteinander. Wir sitzen auf Stühlen im hinteren Teil des Saals. Gegenüber auf der anderen Seite des Raums steht das Richterpult mit drei Stühlen. Rechts von uns befindet sich der Tisch für die Staatsanwaltschaft und Vertreter von Jugendamt und Polizei, links der Tisch der Angeklagten und ihrer Verteidiger.

    Ein Justizbeamter bringt einen jungen Mann, dessen Gesicht keine Regung zeigt, herein. Dies scheint der Hauptangeklagte D. V. zu sein. Durch eine Tür hinter dem Richterpult kommen die Richterin Goldberg und die beiden Schöffen herein. Wir auf ein unsichtbares Zeichen erheben sich alle und selbst die gewohnten Störenfriede sind ausnahmsweise einmal still.

    Die Richterin begrüßt die Anwesenden und verkündet, dass heute auch ein neuer Schöffe vereidigt werde. Ein älterer Mann links neben der Richterin tritt vor und legt ehrfurchtsvoll die Hand aufs Herz. Dann schwört er feierlich beim deutschen Grundgesetz, niemals ungerecht zu richten.

    Respektvoll setzen sich alle wieder auf ein Wort der Richterin. Eine kleine, etwas rundliche Frau in einer schwarzen Robe erhebt sich. Es ist die Staatsanwältin. Sie fängt an, mit herrischer Stimme den Tatvorwurf vorzutragen. Es geht um zwei Fälle Raubüberfall Erpressung und dreifachen Ladendiebstahl. Die drei Angeklagten sollen an zwei aufeinander folgenden Tagen in einem Auto rumgefahren sein und geplant haben, jemanden - so die Angeklagten wörtlich - „abzuziehen“. Der Hauptangeklagte sei ausgestiegen und habe jeweils einen zufällig vorbeikommenden Passanten angehalten. Beim ersten Mal habe er diesen um Geld gebeten und beim zweiten Mal habe er behauptet, das Fahrrad des Opfers gehöre ihm. Als die Opfer das verneinten, wurde ihnen in beiden Fällen ein Messer vorgehalten, im zweiten Fall sogar so nah an die Kehle, dass das Opfer das Messer gar nicht mehr sehen konnte. Bei ersten Überfall habe der Täter nach Erhalten der Beute sogar noch „nachgetreten“.

    Die Angeklagten verneinen nicht die Vorwürfe, doch der Angeklagte D.J. wirft noch ein, er habe das Messer nicht gesehen. „Das kann man glauben, muss man aber nicht!“, sagt die Staatsanwältin mit herablassender Stimme.

    Die Richterin schaut sie streng an, fährt dann aber mit dem Programm fort. Die Zeigen werden nacheinander hereingeführt und vernommen. Auf die Frage, ob es psychische Schäden durch diesen Raubüberfall gebe, meint der erste Zeuge, ein Mathematikstudent, er habe keine Angst, an der Tatstelle vorbeizukommen, da die Wahrscheinlichkeit eines Raubüberfalls eher gering sei. „Na, da haben Sie sich wahrscheinlich mathematisch ausgerechnet“, versucht die Richterin die Stimmung aufzulockern. Kichern, vereinzeltes Lachen.

    Als Nächstes gibt es eine Pause. Wir laufen erleichtert von der feindseligen Atmosphäre im Saal in den Flur, in dem sich nun eine Vielzahl an Gesprächen entwickelt.

    Nach der Pause sind die Vertreter des Jugendamtes an der Reihe. Sie tragen wichtige Hinweise aus den Akten der drei Jugendlichen vor.

    Nachdem die beiden Jungs schon durch sind, stellt der Verteidiger des Mädchens einen Antrag: Er bringt die Bitte der Mandantin zum Ausdruck, dass die Zuschauer den Saal verlassen, da es in der Akte des Mädchens ein paar Stellen gibt, die nicht unbedingt an die Öffentlichkeit gehören. Wir müssen also erneut raus.

    Nachdem uns wieder Einlass gewährt worden ist, zieht sich die Verhandlung nur noch schleppend und furchtbar langweilig dahin. Nach fünf Stunden, geprägt von nervigen Kommentaren der Staatsanwältin, versuchten Witzen der Richterin und der tränenreichen Entschuldigung der Mädchens ziehen sich die Richter endlich zur Besprechung zurück. Noch mal Pause. Hey!

    Das Urteil fällt schließlich auf vier Jahre Freiheitsstrafe für D. V., 1,6 Jahre Bewährung für D. J. und sechs Monate Bewährung für M. K.

    Dann geht es endlich nach fünfeinhalbstündiger Verhandlung wieder nach draußen. Dieses Mal zum Glück ohne Sicherheitskontrolle. Als wir auf dem Bürgersteig stehen, höre ich laute Motorgeräusche und laute Musik. Einer der Angeklagten, D.V., rollt in Begleitung zweier Mädchen in einem fetten Mercedes Benz vorbei und wir prompt von einer Polizeistreife angehalten.

    „Von einer Panne zur nächsten“, denke ich umgläubig, „und das mit 19“.


    Lehrwerke

    Für die Sekundarstufe I haben wir vor zwei Jahren das "Deutschbuch" vom Cornelsen-Verlag eingeführt, welches nun schon in den Klassen 5 bis 9 eingesetzt wird. Im aktuellen Jahrgang 10 arbeiten wir auslaufend noch mit dem „deutsch.kompetent“ aus dem Klett-Verlag. Beide werden durch Übungsmaterial und geeignete Lektüren ergänzt. 
    Das Lehrbuch „Texte, Themen und Strukturen“ aus dem Cornelsen Verlag ist eine verbindliche Arbeitsgrundlage in der Sekundarstufe II. Zusätzlich werden weitere Materialien verwendet und Lektüren gelesen, die je nach Interessen der Lerngruppen ausgewählt werden können. Dabei sind neben klassischen Lektüren auch zeitgenössische Werke Bestandteil des Unterrichts, sodass auch aktuelle gesamtgesellschaftliche Themen Eingang in den Unterricht finden und zur Reflexion dienen. Seit einigen Jahren wird in der Jahrgangsstufe EF beispielsweise das Drama „Terror“ von Ferdinand von Schirach gelesen und mit einem Besuch im Wolfgang Borchert Theater verbunden.