Schutzkonzept

Allgemeine Hinweise zum Interventionsplan bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt im häuslichen oder schulischen Kontext

  1. Der Interventionsplan ist als Handlungsrahmen angelegt, der verbindlich die Vorgehensweise der in
    der Schule beschäftigten Personen regelt, wenn ein Verdacht sexualisierter Gewalt im schulischen
    Kontext oder im häuslichen Umfeld der Schüler*innen besteht.
     
  2. Dabei werden vier verschiedene Fälle unterschieden:
    Fälle, in denen der Verdacht besteht, dass Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt
    geworden sind:
     

    A. Vermutung von sexualisierter Gewalt durch Mitarbeiter*innen (Lehr- und Schulpersonal) im
    schulischen Bereich

    B. Vermutung von sexualisierter Gewalt unter Kindern und Jugendlichen untereinander

    C. Vermutung von sexualisierter Gewalt innerhalb des familiären Umfelds

    Fälle, in denen der Verdacht besteht, dass Erwachsene Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind:

    D. Vermutung von sexualisierter Gewalt gegen Beschäftigte in der Schule

  3. Grundsätzlich gilt:
  • Auf jeden Fall… Auf keinen Fall…
    steht das Wohl des vermeintlichen Opfers 
    im Zentrum des Handelns.
    in Aktionismus verfallen.
    Informationen streng vertraulich
    behandeln.
    Informationen an die Öffentlichkeit
    weitergeben. (Dies geschieht ggf. zur
    gegebenen Zeit durch die SL).
    muss das Krisenteam am Tag der Kenntnis
    eines Verdachts zusammenkommen.
    Missbrauchsdarstellungen sichern. Hierbei
    handelt es sich um eine Straftat.


    Münster, 17.09.2024