Schutzkonzept
Allgemeine Hinweise zum Interventionsplan bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt im häuslichen oder schulischen Kontext
- Der Interventionsplan ist als Handlungsrahmen angelegt, der verbindlich die Vorgehensweise der in
der Schule beschäftigten Personen regelt, wenn ein Verdacht sexualisierter Gewalt im schulischen
Kontext oder im häuslichen Umfeld der Schüler*innen besteht.
Dabei werden vier verschiedene Fälle unterschieden:
Fälle, in denen der Verdacht besteht, dass Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt
geworden sind:
A. Vermutung von sexualisierter Gewalt durch Mitarbeiter*innen (Lehr- und Schulpersonal) im
schulischen BereichB. Vermutung von sexualisierter Gewalt unter Kindern und Jugendlichen untereinander
C. Vermutung von sexualisierter Gewalt innerhalb des familiären Umfelds
Fälle, in denen der Verdacht besteht, dass Erwachsene Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind:
D. Vermutung von sexualisierter Gewalt gegen Beschäftigte in der Schule
- Grundsätzlich gilt:
Auf jeden Fall… Auf keinen Fall… steht das Wohl des vermeintlichen Opfers
im Zentrum des Handelns.in Aktionismus verfallen. Informationen streng vertraulich
behandeln.Informationen an die Öffentlichkeit
weitergeben. (Dies geschieht ggf. zur
gegebenen Zeit durch die SL).muss das Krisenteam am Tag der Kenntnis
eines Verdachts zusammenkommen.Missbrauchsdarstellungen sichern. Hierbei
handelt es sich um eine Straftat.
Münster, 17.09.2024