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Aktueller Elternbrief der Schulleitung

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

nach erholsamen Ferien freuen wir uns jetzt mit Ihnen und euch auf ein erfolgreich verlaufendes Schuljahr 2015/2016.

Neu im Kollegium

Mit dem Schuljahreswechsel hat es einige Veränderungen im Kollegium gegeben. Der Schulleiter Herr Breitenbach ist pensioniert worden ebenso wie die Kollegen Herr Saager und Herr Pohlmann. Auch Frau Brabetz-Quante, Frau Duensing-Knop, Herr Passerini und Herr Renkhoff, die Elternzeitvertretungen übernommen hatten, sind nicht mehr im Kollegium. Wir danken ihnen sehr für ihre Unterstützung im letzten Schuljahr. Zurückgekehrt sind aus der Elternzeit Frau Körschkes (Bi/Ch) und aus dem Auslandsschuldienst in Ecuador Herr Rommen (Bi/KR). Frau Sander (Sp/Ek) war zuvor in Hamm und konnte nach ihrer Elternzeit für das Geschwister-Scholl-Gymnasium gewonnen werden. Herr Karsten (M/Sp) hat jetzt eine feste Stelle an unserer Schule, die er ab dem 24. August antreten kann. Frau Hoßmann (Ch/Sp), Frau Zink (Pä/D), Herr Jörg (Ph/Sp) und Herr Lemke (Ku) übernehmen wieder Elternzeitvertretungen. Außerdem übernehmen seit dem neuen Schuljahr Frau Ceyhan (Pä/Ge), Frau Krüger (Ku/D) und Frau Wagner (Ge/Pä) Elternzeitvertretungen. Vom Immanuel-Kant-Gymnasium in Hiltrup sind mit dem Ziel der Versetzung Herr Janke (M/E/SW) und Herr Mrowka (Bi/Mu) abgeordnet, ebenso wie Frau Sander (E/F) vom Werner-von-Siemens-Gymnasium aus Gronau.

 Epochalunterricht

Laut Stundentafel finden einige Unterrichtsfächer entweder im ersten oder im zweiten Halbjahr statt. Die im ersten Halbjahr erteilten Noten dieser Epochalfächer sind am Ende des Schuljahres ebenso versetzungswirksam wie alle Noten des zweiten Halbjahres. Im Einzelnen betrifft dies folgende Unterrichtsfächer:

Jahrgang 6

Kunst wird im 1. Halbjahr unterrichtet, Musik im 2. Halbjahr. Auch Geschichte wird nur im 1. Halbjahr unterrichtet, im 2. Halbjahr wird stattdessen Physik unterrichtet.

Jahrgang 7

Im 1. Halbjahr wird Biologie unterrichtet, im 2. Halbjahr Physik. Neu ist der einstündige Unterricht in Informatik, der im 1. Halbjahr stattfindet, im 2. Halbjahr wird stattdessen Politik unterrichtet.

Jahrgang 8

Im 1. Halbjahr werden Informatik und Kunst unterrichtet, im 2. Halbjahr Biologie und Musik. Außerdem haben die Klassen 8a und 8c im 1. Halbjahr Politik, im 2. Halbjahr Erdkunde. Die Klasse 8b hat im 1. Halbjahr Erdkunde, im 2. Halbjahr Politik.

Jahrgang 9

Im 1. Halbjahr wird Musik unterrichtet, im 2. Halbjahr Kunst.

 

Rhythmisierung des Schultages

Ab diesem Schuljahr endet die 5. Stunde um 12.30 Uhr. Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 8 schließt sich montags, mittwochs und donnerstags die Mittagspause an, die bis 13.30 Uhr dauert. Dienstags und freitags schließt sich ohne Pause die 6. Stunde von 12.30 bis 13.15 Uhr an. Danach endet der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler, die weder am Drehtürunterricht noch am Silentium oder an Arbeitsgemeinschaften teilnehmen.

Die Jahrgänge 9 bis Q2 haben an allen Tagen eine Mittagspause von 13.15 bis 14.15 Uhr.

 

Schulentwicklung und Elternmitwirkung

In diesem Schuljahr möchte das Geschwister-Scholl-Gymnasium gemeinsam mit der Geschwister-Scholl-Realschule die Schulordnung überarbeiten. Eltern und Schülerinnen und Schüler sind herzlich zur Mitwirkung eingeladen. Die erste Sitzung findet statt am Mittwoch, dem 16.09.15, von 17.00 – 18.30 Uhr.

Eine zweite Arbeitsgemeinschaft soll sich in diesem Schuljahr mit der Rhythmisierung des Unterrichts im Schulzentrum befassen. Auch hierzu laden wir Sie und euch herzlich ein. Die erste Sitzung findet am Dienstag, dem 22.09.15, von 17.00 – 18.30 Uhr statt.

 

Die Einladung zu den Klassenpflegschaftssitzungen am Donnerstag, den 20.08.15, ab 19.30 Uhr für die Jahrgänge 5 bis 7 und am Dienstag, den 25.08.15, ab 19.30 Uhr für die Jahrgänge 8 bis Q2 hat Sie schon erreicht. Beide Abende beginnen mit der Vorstellung des neuen Schulleiters im PZ. Am ersten Abend wird außerdem Herr Olberding über das Angebot einer Englandfahrt informieren. Die einzelnen Klassen tagen anschließend in ihren Klassenräumen.

 

Elternbeiträge für Kopien und die Instandhaltung der Schulbücher – Erinnerung

Der Elternbeitrag zu den Kopierkosten und den Kosten für die Folien zum Einschweißen der Schulbücher beträgt nach Beschluss der Schulkonferenz 12 Euro. Für die Jahrgänge 5 bis 7 kommen 3 Euro für den Scholl-Planer hinzu. Die Klassen- und die Jahrgangsstufenleitungen sind gebeten, diesen Lernmittelbeitrag bis zum 31.08.15 für das Schuljahr 2015/2016 von jedem Kind einzusammeln. Bitte geben Sie Ihrem Kind den Betrag in den nächsten zur Abgabe bei der Klassenleitung mit oder bezahlen Sie ihn selbst auf der ersten Klassenpflegschaftssitzung.

 

Verlassen des Schulgeländes in der Mittagspause für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I / BASS 12 - 08 Nr.1 / Aufsichtserlass

 

Jahrgangsstufen 5 und 6

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen das Schulgelände an Wochentagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht nicht verlassen. Auch dürfen sie bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall grundsätzlich nur zu den im Stundenplan vorgesehenen Zeiten nach Hause entlassen werden.

Jahrgangsstufen 7 bis 9

Genehmigungen zum Verlassen des Schulgrundstückes in der Mittagspause ab Klasse 7 können auf Antrag der Eltern ausgesprochen werden.

Beim Verlassen des Schulgeländes erlischt die Aufsichtspflicht der Schule. Außerhalb des Schulgeländes besteht Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden durch die Unfallkasse NRW nur für den direkten Hin- und Rückweg zwischen der Schule und dem eigenen Zuhause oder einer nahe gelegenen Versorgungseinrichtung. Er geht verloren, wenn das Schulgelände zum Zwecke privater Einkäufe verlassen wird oder das aufgesuchte Ziel unangemessen weit entfernt ist. Im Schadensfall ist grundsätzlich eine Einzelfallprüfung durchzuführen. Auch muss jeder Schadensfall umgehend im Sekretariat gemeldet werden. Nach der Mittagspause setzen der Unterricht und die damit verbundene Aufsichtspflicht der Schule wieder ein.

Für das Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause benötigen wir einen schriftlichen Antrag der/des Erziehungsberechtigten. Eltern der Schülerinnen und Schüler, die wünschen, dass ihre Kinder während der Mittagspause das Schulgelände verlassen dürfen, bekommen den Antrag im Sekretariat und geben ihn dort auch wieder ab.

Die Berechtigung zum Verlassen des Schulgeländes wird in den Schülerausweis eingetragen. Aus diesem Grunde müssen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 9 stets ihren Schülerausweis beim Verlassen des Schulgeländes in der Mittagspause mit sich führen.

In den Folgejahren müssen Sie als Eltern keinen jährlichen Wiederholungsantrag zum Verlassen des Schulgeländes in der Mittagspause stellen. Sie können, ebenso wie die Schule, Ihre Erlaubnis aber widerrufen.

Ganztagsangebote

Die Mittagspause für die Klassen 5 bis 8 beginnt montags, mittwochs und donnerstags grund­sätzlich um 12.30 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, in der Mensa (nach Vorbestellung) zu essen und danach bzw. davor unter Aufsicht im Ruheraum (Raum 1) zu entspannen oder montags, mittwochs und donnerstags an einem Yoga- oder Klangschalenkurs im Rahmen der gesunden Mittagspause teilzunehmen (Frau Weßelmann, Musikraum). Darüber hinaus stehen den Schülerinnen und Schülern Freizeiträume zur Verfügung, in denen sie unter Aufsicht kickern, Billard und Gesellschaftsspiele spielen können. Ebenso ist es möglich, unter Aufsicht in der Arena und auf dem Bolzplatz Außenspiele zu spielen. Hierfür steht ein Spielewagen zur Verfügung.

Die Schülerinnen und Schüler der sechsten, siebten und achten Klassen haben außerdem die Möglichkeit, sich im eigenen Klassenraum aufzuhalten. Die Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen hingegen verteilen sich nach dem Essen in der Mensa auf die zur Verfügung stehenden Spielangebote (die Klassenräume der fünften Klassen bleiben geschlossen). Im PZ dürfen mitgebrachte Pausenbrote gegessen werden.

 

Arbeitsgemeinschaften im Ganztag

Ab dem 31.08.15 finden die Arbeitsgemeinschaften im Ganztag statt. Anmeldebögen werden hierzu zu Beginn der zweiten Schulwoche durch die Klassenleitung verteilt. Alle diesbezüglichen Informationen sind zusätzlich im Schaukasten (PZ) für Ihre Kinder ausgehängt. Sollte eine AG aus Krankheitsgründen einmalig ausfallen, erfolgt ein Aushang im Glaskasten (PZ). Um für stabile Arbeitsverhältnisse zu sorgen, ist die Teilnahme an einer AG nach der Wahl für den Zeitraum eines Halbjahres verbindlich. Sollte Ihr Kind aus dringenden Gründen (z. B. außerschulische Termine) in eine andere AG wechseln wollen, teilen Sie dies bitte der Klassenleitung mit. Nach Rücksprache mit der jeweiligen AG-Leitung kann dann mitgeteilt werden, ob dies möglich ist. Am Ende des Schuljahres wird die Teilnahme an einer AG dann in Form einer Zeugnisbemerkung dokumentiert. Im Sinne einer lückenlosen Aufsicht ist es in diesem Zusammenhang besonders wichtig, auf dem AG-Wahlbogen zu vermerken, ob Ihr Kind im Falle eines einmaligen Ausfalls einer AG frühzeitig die Schule verlassen darf oder ob es bis 16.00 Uhr im Rahmen des Silentiums (kostenpflichtig) betreut werden soll.

 

„Fundsachen“

Oft bleiben Gegenstände wie Bekleidung, Uhren und Schmuck in der Schule liegen oder werden vergessen. Diese werden bei den Hausmeistern abgegeben und für einen gewissen Zeitraum in der Hausmeisterloge gelagert. Dort können die „Fundsachen“ in der Regel täglich in den beiden Pausen (9.30 - 9.50 Uhr und 11.25 - 11.45 Uhr) abgeholt werden.

 

Fahrräder

Wir begrüßen es sehr, wenn Ihre Kinder mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Bitte erinnern Sie Ihre Kinder aber daran, dass sie ihre Fahrräder nur auf dem Fahrradstellplatz an der Von-Humboldt-Straße abstellen dürfen. Das Befahren des Schulgeländes selbst ist verboten. Auf dem Rettungsweg (auch am Bauzaun der Feuerwache) dürfen keine Fahrräder abgestellt werden, da sie Feuerwehr und Krankenwagen behindern. Unsere Hausmeister sind angewiesen, verbotswidrig abgestellte Fahrräder zu entfernen.

 

„Kinderhaus rockt“ für die Jahrgänge 6 und 7

Ihre Kinder haben die Möglichkeit, im Rahmen des Projektes „Kinderhaus rockt!“, das gemeinsam mit der Musikschule durchgeführt wird, in den Bands „Kinderhaus rockt! basic“ oder im „Rockorchester Kinderhaus“ teilzunehmen.

 

Das „Rockorchester Kinderhaus“ ist bereits am 01.09.2014 gestartet und findet jetzt dienstags in der 8./9. Std. statt. Die erste Probe ist am 18.08.15 von 13.45 bis 15.15 Uhr. Es richtet sich an Kinder, die bereits Erfahrung mit Instrumenten oder Gesang haben.

 

„Kinderhaus rockt! basic“ – Beginn: 24.09.15 – findet donnerstags in der 7./8. Std. statt und richtet sich an diejenigen, die noch keine Erfahrungen mit Instrumenten oder Gesang haben. Für dieses Angebot sind folgende Termine vereinbart:

 

Kinderhaus basic:

Donnerstag, 03.09.15, 13.30 Uhr bis 15 Uhr:         Dozentenkonzert in der Sporthalle des Schulzentrums Kinderhaus,

Donnerstag, 10.09.15, (13.45 Uhr - 15.15 Uhr):     1. Instrumentenkarussell,

Donnerstag, 17.09.15, (13.45 Uhr - 15.15 Uhr):     2. Instrumentenkarussell,

Donnerstag, 24.09.15:                                 Gruppeneinteilung und Instrumentenausgabe,

Donnerstag, 01.10.15:                                             1. Probe der neuen Kinderhaus-basic-Gruppe.

 

Die Instrumentenkarussells und Unterrichte finden alle in den Räumen des Kap. 8 im Bürgerzentrum Kinderhaus statt. Die Uppenbergschule fällt als Probenstandort weg.

 

Die Zeiten für die Instrumentenkarussells und regulären Unterrichte sind:

Rockorchester Kinderhaus: dienstags 13.45 Uhr bis 15.15 Uhr

Kinderhaus rockt - basic: donnerstags 13.45 Uhr bis 15.15 Uhr

 

Für die Teilnahme an „Kinderhaus rockt! basic“ verlassen Ihre Kinder um 13:30 Uhr unsere Schule und gehen selbstständig ins Bürgerhaus am Idenbrockplatz.

Die Teilnahme an den beiden Projekten ist kostenfrei. Die Instrumente können zum Üben mit nach Hause genommen werden. Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 6, die sich zur Teilnahme anmelden, werden hierfür vom Unterricht freigestellt. Dies betrifft am Donnerstag jeweils eine Lernzeit sowie eine Stunde Biologie, Englisch bzw. Geschichte. Versäumte Unterrichtsinhalte müssen die Kinder selbstständig nachholen.

Alle betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten auf dem Zeugnis eine Bemerkung ihrer Teilnahme am Projekt.

Eine Anmeldung ist nur verbindlich möglich und Ihre Kinder sollten mind. für 1 Schulhalbjahr daran teilnehmen.

Ralf Cyrus                                             Dr. Walter Brinkmann

Schulleiter                                               stell. Schulleiter

 

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