Am 16.06.2020 hat die Schulkonferenz den Beschluss gefasst,
dass das Geschwister-Scholl-Gymnasium ab dem Schuljahr 2020/21 eine flächendeckende Ausstattung aller Schüler*innen und Kolleg*innen mit iPads anstrebt, um auf dieser Grundlage mithilfe eines Konzeptes das Lernen zu digitalisieren.
Begonnen haben wir unser Vorhaben mit vorwiegend elternfinanzierten iPads (mit digitalem Stift) ab dem Schuljahr 2020/21. Ergänzt wurden diese Geräte durch spendenfinanzierte iPads und den Corona-Digitalpakt, so dass wir im Frühjahr 2021 als erste Schule in Münster eine Komplettausstattung von der Jahrgangsstufe 6 bis zur EF erreichen konnten. In Kombination mit unserem Schulserver IServ und der Einführung von Microsoft Office 365 konnten wir eine sehr leistungsfähige Basis für das Distanzlernen schaffen.
Die Stadt Münster hat für das Schuljahr 2021/22 für sämtliche Schulen in Münster die Ausstattung aller Schüler*innen und Lehrkräfte mit iPads (mit digitalem Stift) beschlossen. Somit konnten unsere Schüler*innen wählen, ob sie weiterhin ihr privates iPad nutzen möchten oder auf ein iPad der Stadt wechseln wollten.
Zudem wurden von der Stadt sämtliche Räume mit aktueller Präsentationstechnik (Beamer, Lautsprecher, Apple TV) von der Stadt ausgestattet.
Im Frühjahr 2022 haben das digitale Klassenbuch WebUntis eingeführt. Weiteres finden Sie dazu im Bereich WebUntis.
Während des Entscheidungsprozesses für den Einsatz von digitalen Endgeräten an unserer Schule und auch jetzt kommt es zu vielen Fragen, die geklärt werden mussten/müssen. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir für Sie hier zusammengetragen.
Fragen zu den iPads
An unserer Schule werden Fragen bezüglich der Mediennutzung, der Einführung neuer (digitaler) Medien in unserem Arbeitskreis Medien konzeptionell begleitet. Hierbei tauschen sich Elternvertreter, Schüler*innenvertreter und Lehrkräfte konstruktiv aus und tragen zur Entwicklung unseres Medienkonzeptes bei.
Auszug aus unserem Medienkonzept:
Die Förderung von Medienkompetenzen ist eine zentrale Bildungsaufgabe. Ziel ist es, Schüler*Innen zu einem sicheren, reflektierten, kreativen und verantwortungsvollen Umgang mit Medien zu befähigen und neben einer umfassenden Medienkompetenz auch eine informatische Grundbildung zu vermitteln.
In der Umsetzung dieser Idee sieht das Ministerium für Schule und Bildung im Rahmen seiner Digitalisierungsstrategie den Erwerb digitaler Kompetenzen und die Nutzung der Chancen und Potenziale digitaler Medien für das fachliche und überfachliche Lernen und Lehren als Aufgabe aller Fächer.
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium setzt sich zum Ziel, dass die Schüler*innen im Verlauf ihrer Schullaufbahn eben diesen sicheren, reflektierten, kreativen und verantwortungsvollen Umgang mit Medien lernen, mutig neue Lernwege beschreiten und vielfältige Lernwege entdecken. Digitale Medien sollen das Lernen der Schüler*innen unterstützen und für die Schüler*innen ein Selbstverständnis in ihrem Lernalltag sein, so dass eine Grundlage für die zukünftige Berufswelt geschaffen wird. Der Medienkompetenzrahmen NRW stellt für das Geschwister-Scholl-Gymnasium Münster dabei eine sinnvolle und strukturierte Vorlage dar. Die sechs Kompetenzbereiche mit insgesamt 24 Teilkompetenzen zielen dabei in ihrer Gesamtheit auf eine systematische Medienbildung entlang der gesamten Bildungskette, an der sich alle Fächer beteiligen. Die Lehrer*innen unserer Schule begleiten die Schüler*innen bei der Verwendung neuer Medien und fördern den Austausch über die Möglichkeiten digitaler Medien, reflektieren mit den Schüler*innen kritisch über Auswirkungen, thematisieren Datenschutzaspekte und regen zur Selbstregulation an. Im gesamten Bildungsprozess hat die Lesekompetenz nach wie vor den zentralen Stellenwert, da sie als Voraussetzung zum selbstständigen Lernen schlechthin gesehen wird. Digitale Werkzeuge und Medien sollen sowohl kreativ, aber auch zum Lösen von Problemen eingesetzt werden und sich dabei positiv auf die Unterrichtsqualität und die Schüleraktivität auswirken. Die Schüler*innen sollen die Rezipienten- bzw. Konsumentenrolle verlassen und in die Produzentenrolle schlüpfen und Lern-, Recherche und Arbeitsergebnisse mit Hilfe der digitalen Tools präsentieren.
Diese fächerübergreifenden didaktisch-pädagogischen Grundsätze und Ziele sollen sich in der Gestaltung des Lehrens und Lernens in der digitalen Welt wiederfinden und stets bei der Planung fachbezogener, aber auch fächerübergreifender Unterrichtsvorhaben Berücksichtigung finden.
Die Unterrichtsplanung und -entwicklung für eine verlässliche Schulbildung sollte so erfolgen, dass die Unterrichtssequenzen – basierend auf den Kernlehrplänen von 2019 und dem Medienkompetenzrahmen NRW – von sämtlichen Fachlehrer*innen verbindlich durchgeführt werden. „Durch den Einsatz von digitalen Medien in Unterrichtseinheiten erhält die Förderung der Fachkompetenzen zusätzliche Perspektiven.“ Die Weiterbildung und Motivation der Lehrkräfte ist entscheidend für den Erfolg und stellt eine Kernaufgabe in der Umsetzung des Konzeptes dar, so dass immer wieder neue Impulse und Möglichkeiten für die Unterrichtsentwicklung gegeben werden.
Von Beginn an sollen die Schüler*innen an das Arbeiten mit digitalen Werkzeugen gewöhnt werden. So wird jede*r Schüler*in ein Zugang zum digitalen Schulnetz eingerichtet, wodurch die Schüler*innen früh lernen sollen, sich auch digital zu organisieren. Sie sollen lernen, ihre Daten zu verwalten und mit anderen Personen auszutauschen, sich über Termine und Schulaktivitäten zu informieren und mit anderen Personen sachlich zu kommunizieren. Unser Schwerpunkt auf die „Bildung in der digitalen Welt“ zeigt sich unter anderem durch den Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler bereits in der Einführungsphase.
Zur Umsetzung und Erfüllung unseres Leitbildes ist es unabdingbar, dass die medialen Ausstattungsmerkmale einheitlich und verlässlich sind:
Für die Klassenräume bedeutet dies, dass sämtliche Klassenräume (inklusive der Sporthallen) breitbandig an das Internet angeschlossen sind und zeitgemäße Präsentationstechniken (z. B. Beamer und Lautsprecher mit Übertragungsschnittstellen / Dokumentenkamera) fest installiert sind.
Für die Lehrkräfte bedeutet dies, dass diese medial so ausgestattet werden, um Unterrichtsvorhaben der neuen Lehrpläne entwickeln, planen und testen zu können. Die Lernmedien, die in den einzelnen Fächern zusätzlich benötigt werden müssen in genügender Menge vorhanden sein und auch am häuslichen Arbeitsplatz, an dem meist Vorbereitung stattfindet, verwendet werden können.
Für die Schüler*innen bedeutet dies, dass für diese eine mediale Ausstattung in Form von mobilen digitalen Endgeräten zur Verfügung steht, so dass die Verwendung der Geräte kontinuierlich erfolgen kann, der Umgang mit digitalen Werkzeugen selbstverständlich wird und das Arbeiten in vollständig digitalen Klassenräumen somit ermöglicht wird. In der in den Jahren 2017-2020 durchgeführten Testphase, in der vereinzelt Schüler*innen die Erlaubnis erhielten, ausschließlich mit iPads zu arbeiten, zeigte sich, dass die 1:1 Ausstattung (ein digitales Endgerät pro Schüler, inklusive Eingabestift und Tastaturhülle) eine Möglichkeit darstellt um einen selbstverständlichen Umgang zu gewähren – und das klassenübergreifend. Ab welcher Jahrgangsstufe eine 1:1 Ausstattung eingeführt wird sollte stets mit den Eltern der Jahrgangsstufen beraten werden.
Bei den Überlegungen zur Unterrichtsentwicklung geht es nicht darum, das Analoge durch das Digitale zu ersetzen. Durch eine Technisierung des Unterrichts ist der Schritt zu einer zeitgemäßen Bildung nicht abgeschlossen. Aktuelle medienpädagogische Modelle bieten aber Ansätze, wie die Bearbeitung und Gestaltung von Aufgaben durch technische Hilfsmittel verbessert werden können. Dabei spielt es eine wesentliche Rolle, dass das gesamte Kollegium durch Fortbildungen – schulintern, extern oder durch Medienberater – regelmäßig an das Arbeiten mit immer neuen Werkzeugen und Programmen herangeführt wird, um anschließend den Schüler*innen die Medienkompetenzen zu vermitteln. Somit erfolgt auch die Planung und Umsetzung neuer Unterrichtsideen schrittweise und orientiert sich dabei auch immer an den Kompetenzen der Lehrkräfte.
Die Evaluation innerhalb der Fachschaften, welche Medien bereits zum Einsatz kommen, welchen Bedarf an medialer Ausstattung und Fortbildungen und welche Medienteilkompetenzen des Medienkompetenzrahmen NRW bereits durch die einzelnen Fächer vermittelt werden bedarf einer regelmäßigen Rückmeldung bzw. Einholung durch den Medienkoordinator. Die Zielführung dabei ist, die Teilkompetenzen in den schulinternen Lehrplänen soweit auszuweisen, dass aus ihnen methodisch-didaktische Vereinbarungen zur Unterrichtsgestaltung hervorgehen. Für einige Teilkompetenzen wird zudem eine fächerübergreifende, projektorientierte und/oder außerschulische Umsetzung in Betracht gezogen, sofern diese keinem Leitfach zuzuordnen sind.
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium befasst sich seit 2017 mit dem Thema Digitalisierung in Form einer 1:1 Ausstattung in einem eigenen Medien-Arbeitskreis. Innerhalb dieses Arbeitskreises wurden vielfältige Sichtweisen, Bedenken, Chancen und Risiken diskutiert. Durch die Impulse der Stadt (WLAN-Infrastuktur, Beamer in allen Räumen), des Landes (Medienkompetenzrahmen, neue Lehrpläne mit Medienkompetenzrahmenverankerung, Digitalpakt) hat sich der Arbeitskreis mit möglichen Szenarien beschäftigt, wie die Schüler*innen in Zukunft mit digitalen Medien arbeiten können.
Um erste Erfahrungen mit digitalen Endgeräten für Schüler*innen im Unterricht zu machen, hat die Schule 33 iPads angeschafft. Diese können als "iPad-Koffer" ausgeliehen und im Unterricht eingesetzt werden. Es wurde deutlich, dass die iPads gut funktionierten - es wurden Filme und Erklärvideos gedreht, Hörspiele eingesprochen, Bewegungen im Sportunterricht aufgenommen und viel recherchiert und man konnte erahnen, welche weiteren Möglichkeiten mit einer 1:1 Ausstattung möglich wären. Es zeigte sich zudem, dass viele Medienprodukte mehr Zeit als eine Doppelstunde benötigen und gab es bei 2 iPad-Koffern bereits deutliche Engpässe.
Seit dem Schuljahr 2018/19 arbeiteten einige Schüler*innen an unserer Schule in einem Pilotprojekt im Unterricht mit iPads mit Stift und konnten ihre analogen Arbeitsmaterialien fast vollständig digitalisieren. Die stukturierte Heftführung ohne eine Blattsammlung und die ständige Bereithaltung der Materialien wurden als außerordentlich positiv gesehen. Obwohl die unterrichtenden Lehrkräfte für dieses Pilotprojekt ihren Unterricht nicht umgestellt haben und das schulische WLAN für die Schüler*innen noch nicht zur Verfügung stand und die Geräte nicht von der Schule konfiguriert wurden, wurde deutlich, dass eine Digitalisierung - als ersten Schritt in Form einer Subsitution des analogen Unterrichtes - durch das iPad mit dem Stift möglich ist. Mit den verbesserten Bedingungen: WLAN, einheitliche Gerätekonfiguration, bereitgestellte Apps, ein virtuelles Klassenzimmer und Kontrollmöglichkeiten für die Lehrkräfte konnte der Arbeitskreis Medien sich für den Einsatz der Technologie und der Fortführung und Erweiterung des Pilotprojektes aussprechen.
Im Frühjahr 2020 gab es bereits Gespräche mit den Elternvertretern, dass im kommenden Schuljahr eine Klassenstufe mit der ausgewählten Technologie möglicherweise ausgestattet werden konnte. Doch die Coronakrise ließ weitere Planungsschritte zunächst nicht zu.
Der Fernunterricht in der Coronakrise und die damit notwendige Nutzung der iServ-Plattform brachten schließlich deutliche Probleme ans Licht:
- Schüler*innen hatten teilweise kein (eigenes) Arbeitsgerät und teilten sich mit den Eltern oder Geschwistern ein Gerät.
- Schüler*innen besaßen nur ein Handy, keinen Drucker oder PC.
- Lösungen konnten per Foto hochgeladen werden, Lehrkräfte konnten jedoch nur sehr umständlich Feedback geben - was bei 100-200 Schüler*innen kaum mehr leistbar ist.
- Die Aufgabenstellungen waren beschränkt auf Arbeitsblätter (Scans), Aufgaben aus dem Buch und eventuellen Online-Übungen.
- Schüler*innen mit weniger guter Ausstattung hatten Schwierigkeiten Lösungen einzureichen.
Aber auch positive Aspekte kamen zum Vorschein:
- Die Lehrkräfte brauchten nur zu Beginn einige Hilfestellungen, um mit der Schulplattform iServ zu starten - danach wurde die Plattform mehr und mehr bis zu ihrer Leistungsfähigkeit genutzt.
- Lehrkräfte können, wenn es nötig ist, ihre Arbeitsmaterialien digital zur Verfügung stellen und kommen sehr schnell zu dem Punkt, an dem sie das eingesetzte System hinsichtlich der Leistungsfähigkeit bewerten können.
- Lehrkräfte gaben sich gegenseitig und Schüler*innen Hilfe bei neuen Technologien.
- Videokonferenzen, auch zur Verwaltung, wurden erstmalig eingeführt.
- Dokumente wurden kollaborativ bearbeitet.
- Es wurden Apps und Online-Dienste ausprobiert.
Bei unserem Konzept ist der digitale Stift in Kombination mit dem iPad und Microsoft Class Notebook (Software auf dem iPad für alle Schüler*innen durch die Citeq installiert) ein zentrales Element. Der Stift erlaubt es, auf dem iPad direkt zu schreiben und zu zeichen. Arbeitsblätter können ohne Drucker direkt ausgefüllt werden, Texte können markiert und strukturiert werden. Und Lehrkräfte können direkt auf dem Gerät Feedback an die Schüler*innen geben. Selbstverständlich können auch Lösungen auf Papier mit dem iPad eingescannt werden. Somit können vorhandene Materialien (z. B. Arbeitsblätter, Bilder, Texte) weiterhin genutzt werden und neue Medien (z. B. Erklärvideos, Podcasts, digitale Präsentationen, Wikis, Blogs) genutzt werden. Die Geräte erlauben zudem eine verlässliche Kommunikation und bessere Kontollmöglichkeiten. Viele Vorteile gelten für den Präsenz- und Fernunterricht gleichermaßen.
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium möchte allen Schüler*innen die Möglichkeit eröffnen, dass Präsenz- und Fernunterricht mit den richtigen Werkzeugen von hoher Qualität, modern, verlässlich, kommunikativ und chancengeich gestaltet wird - orientiert am Medienkompetenzrahmen und den neuen Lehrplänen des Landes NRW.
- Die Stadt hat sich ab dem Schuljahr 2021/22 dazu entschlossen, Schüler*innen und Lehrkräfte sämtlicher Schulen in Münster mit iPads auszustatten.
- Die Geräte sind für Schüler*innen und Lehrkräfte nach kurzer Zeit intuitiv zu bedienen und auch weniger erfahrene Lehrkräfte können den Schüler*innen durch die Einheitlichkeit der Oberfläche helfen.
- Seit 2018 Jahren verwenden wir 33 iPads (2 Klassensätze). Dort zeigte sich eine Verlässlichkeit der Hardware und die Lehrkräfte konnten erste Erfahrungen sammeln. Insgesamt wurden immer mehr Lehrkräfte auf die Tablets aufmerksam, was insgesamt als sehr positives Merkmal gedeutet werden konnte.
- Bei Präsentationen, Vorführungen des Systems mit Schüler*innen und Gesprächen in Fortbildungen zum Thema "Digitalisierung" überzeugte die Technologie.
- Bei einer einheitlichen Ausstattung kann das Gerät als Taschenrechnerersatz eingesetzt werden.
- Schüler*innen und Lehrkräfte können gemeinsam in einem virtuellen Klassenraum (Apple Classroom) arbeiten - dies wäre mit unterschiedlichen Systemen wenn dann nur mit einem erheblichen höheren administrativen Aufwand möglich.
- Softwarelizenzen können zentral angeschafft werden und stufenabhängig genutzt werden. Es sind viele kostenfreie Apps verfügbar.
- Auf einer einheitlichen Plattform kann die Lehrkraft sich darauf verlassen, dass Apps für die Plattform verfügbar und installiert sind. Somit können auch mehr Aufgaben gestellt werden, die einen App-Einsatz erfordern.
- Apple iPads werden von der Citeq (städt. IT-Dienstleister) administriert. Personalintensive administrative Tätigkeiten entfallen für die Schule demnach zum Großteil.
Sofern es sich um ein iPad handelt, welches einen digitalen Eingabestift unterstützt ist eine Nutzung prinzipiell möglicht. Ein Stift (z. B. Apple Pencil oder Logitech Crayon) und eine Hülle mit Tastatur muss zusätzlich angeschafft werden, falls diese noch nicht vorhanden sind. Bitte kontaktieren Sie uns im Zweifel noch einmal.
Das vorhandene Gerät wird von der Schule konfiguriert. Dafür muss das Gerät von der citeq (städt. IT-Dienstleister) komplett zurückgesetzt werden (Achtung: darauf vorhandene Daten werden dabei gelöscht). Nach erfolgreicher Konfiguration wird das Gerät von der Schule verwaltet. Anschließend können die Daten wieder aufgespielt werden und bei Bedarf eine private Apple ID eingetragen werden.
Für das Konfigurieren muss das Gerät an die Citeq gegeben werden. Dies kann 3-5 Tage bis zur Rückgabe dauern. Zudem muss einen Verwaltungssoftwarelizenz von ca. 25 Euro gekauft werden.
Die Verwaltung durch die Schule kann rückstandsfrei wieder entfernt werden - dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Schullaufbahn an unserer Schule endet.
Wir empfehlen im Zweifel die Nutzung eines städtischen iPads, da die Leihbedingungen sehr nutzerfreundlich gestaltet sind.
Nein, das Schreiben auf Papier ist nach wie vor möglich und wird von den Lehrkräften auch unterstützt. Die geschriebenen Seiten können jedoch eingescannt und in das digitale Schülerheft eingepflegt werden. Dort kann die Lehrkraft bei Bedarf dann auch ein kurzes Feedback geben.
Arbeitsblätter möchten wir jedoch in Zukunft verstärkt digital "austeilen" und den Vorteil des digitalen Stiftes dort nutzen, dass diese Arbeitsblätter direkt auf dem Gerät erledigt werden können.
Sämtliche Unterrichtsergebnisse, Materialien und Aufzeichnungen werden beim Einsatz des iPads mit digitalem Stift strukturiert im OneNote-Kursnotizbuch abgelegt und gesichert.
Ja, das Tablet kann auch privat verwendet werden.
Die iPads (städtische und auch private) werden von der Schule / der Citeq (städtisches IT-Unternehmen) verwaltet. Die Citeq sorgt dafür, dass notwendige Softwareupdates eingespielt werden und spielt bei Bedarf auch neue Programme auf. Die Citeq sieht, welche Apps auf den iPads vorhanden sind. Die Konfiguration führt auch dazu, dass das iPad in der Schule in einem pädagogischen Modus funktioniert: Spiele sind nicht erlaubt, Schüleraktivitäten und Bildschirme können während des Unterrichts in einem virtuellen Klassenraum eingesehen werden.
Die auf dem Tablet vorhandenen Daten können jedoch nur vom iPad-Nutzer eingesehen werden, nicht von außen.
Je nach individueller Absprache ist es möglich, dass eine private Apple-ID konfiguriert werden kann. Anschließend kann man auch private Apps installieren. Der pädagogische Modus kann zuhause abgeschaltet werden und das iPad kann dann auch für beliebige private Zwecke eingesetzt werden.
Am Geschwister-Scholl-Gymnasium führen wir iPads im Laufe der 6. Klasse ein und nutzen sie dann zunächst in einzelnen Fächern. Ab der Stufe 7 werden die Tablets in allen Fächern systematisch eingesetzt. Alle fachlichen Inhalte werden in den Kursnotizbüchern in OneNote strukturiert abgelegt.
In den 5. Klassen nutzen wir „Koffer“-Lösungen, d.h. iPad-Klassensätze, die in einzelnen Stunden ausgeteilt und nach Verwendung wieder eingesammelt werden.
Innerhalb des Kollegiums gab es eine große Mehrheit (über 71%), die sich für den Einsatz von iPads mit Stift an unserer Schule ausgespochen hat. Die Lehrkräfte werden angemessen geschult, damit sie sich sicher im Umgang mit den iPads fühlen.
Unser Konzept erlaubt es, dass auch analoger Unterricht (eventuell mit digitalem Notizbuch gestützt) nach wie vor möglich ist. Schulungen, Lehrplanentwicklung und Erfahrungsberichte sollen dazu führen, dass immer mehr Lehrkräfte die digitalen Lernmedien nutzen.
Durch die im Jahr 2021 erreichte flächendeckende Ausstattung aller Schüler*innen und Lehrkräfte wurde der Einsatz, der regelmäßige Austausch und die gegenseitige Hilfestellung zusätzlich verstärkt.
Eigene iPads (also selbst gekaufte) werden vollständig aus dem Verwaltungssystem der Schule von der citeq entfernt. Dabei wird das Gerät noch einmal vollständig zurückgesetzt.
Die Leihgeräte müssen beim Verlassen unserer Schule mit sämtlichem Zubehör wieder zurückgegeben werden. Abnutzungserscheinungen sind hierbei selbstverständlich normal.
Eigens angeschaffte iPads der Schüler*innen sind zum jeweiligen Zeitwert bis zu einem Höchstbetrag von 300 € über den KSA (kommunaler Schadensausgleich) versichert. Die Höchstbeträge ergeben sich aus § 4 Ziffer 5 Satz 1 unserer Grundsätze für die Verrechnungsstelle Schülerunfall (GV SU)
Voraussetzung ist, dass die Geräte auf Anordnung der Schule angeschafft und zur Nutzung im Unterricht zur Schule mitgebracht wurden (§ 1 Abs. 2 Ziffer 2 der GV SU). Weiter erforderlich ist die Vorlage des jeweiligen Kaufbeleges. Deckungsschutz für vorsätzlich verursachte Schäden an den Geräten besteht nicht.
Bei den städtischen Leih-iPads ist die Schadensübernahme durch den Leihvertrag geregelt. Kurz zusammengefasst gilt, dass, sofern das Gerät stets pfleglich behandelt wird, nicht in zu volle Schultaschen gequetscht wird, nicht die Schultasche mit dem Gerät durch die Gegend geworfen wird un die Hülle nicht entfernt wird, keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt und die Stadt die Reparatur des Gerätes übernimmt. Grob fahrlässige oder vorsätzliche Schäden müssen allerdings selbst übernommen werden. Schäden/Verlust müssen generell der Schule/Stadt gemeldet werden.
Sofern Sie sich unsicher sind, empfehlen wir, dass Sie sich bei Ihrer Versicherung erkundigen, ob über die private Haftpflichtversicherung ein Versicherungsschutz vorliegt oder sprechen Sie uns an.
Da die Tablets in unserem Schulnetzwerk eingebunden sind, haben wir die Möglichkeit das iPad bei Verlust/Diebstahl in einen sogenannten "Lost Mode" (=verloren) zu setzen. Dann haben wir die Möglichkeit das iPad über GPS zu orten. Das iPad kann im "Lost Mode" nicht anderweitig verwendet werden und ein Verkauf wäre sinnlos. Es ist also sehr unattraktiv, iPads aus unserem Verwaltungsnetz zu stehlen.
Ja, die Daten auf dem Gerät können ausschließlich eingesehen werden, wenn man physikalisch auf das Gerät zugreifen kann. Dort kann zusätzlich ein Sperrcode bzw. ein Fingerabdruck den Zugang zu den Daten verhindern.
Die Schule / Citeq kann lediglich sehen, welche Apps auf den Geräten in welcher Version installiert ist.
Die Schule / Citeq verpflichtet sich, dass große Änderungen (Löschung von Apps; Zurücksetzung von Geräten) nur nach Rücksprache mit den Schüler*innen erfolgen.
Die Schulbücher sehen zum Teil digitale Lizenzen vor. Mittel- bis langfristig sollen diese auch genutzt werden. Unser Ziel ist, dass die Schüler*innen mehr digitale Lernmittel verwenden können, so dass weniger Bücher zu transportieren sind und nicht vergessen / beschädigt werden können.
Grundsätzlich bestehen auch Überlegungen, Open Educational Resources (OER) verstärkt zu nutzen.
In der 1. Fachkonferenz im Schuljahr 2020/21 hat sich die Fachkonferenz Mathematik einstimmig dazu entschieden, das iPad als CAS (Computer Algebra System) einzusetzen und somit den grafikfähigen Taschenrechner zu ersetzen. iPads können den schulischen Taschenrechner insbesondere bei Prüfungen / Klausuren / Klassenarbeiten nur ersetzen, sofern die iPads im schulischen Netzwerk eingebunden sind. Dann kann das iPad für die Dauer der Prüfung in einen "single-app-mode" versetzt werden, so dass nur die Taschenrechner-App funktioniert und alle anderen Dienste gesperrt sind.
Daten können beispielweise auf dem schuleigenen Schulserver "iServ" abgelegt werden. Zuhause besteht die Möglichkeit, dass man die Daten auf einen USB-Stick (mit Lightning-Anschluss) oder auf andere Cloud-Speicher ablegt.
Die pädagogischen Materialen werden hauptsächlich auf dem von Microsoft zur Verfügung gestellten Speicherplatz abgelegt werden und müssen dort nicht weiter gesichert werden.